Schulbesuch - Schulsprengel

SCHULBESUCH:

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dürfen eine Pflichtschule im inklusiven Setting besuchen und sie haben das Recht, eine spezielle Sonderschule zu besuchen. Nach umfassender Beratung durch das FIDS (Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik) liegt das Wahlrecht und die Entscheidung des Schulbesuchs alleine bei den Eltern und Erziehungsberechtigten.

Schauen Sie sich alle Angebote an. Setzen Sie sich daher mit der jeweils zuständigen Volkschule, Mittelschule, Polytechnischen Schule oder AHS Unterstufe in Verbindung. Informieren Sie sich ebenfalls in der jeweils zuständigen Sonderschule und wägen Sie ab, welche Schule für Ihr Kind die passende ist.

Im Zweifelsfall oder zur besseren Information ist es möglich, dass Ihr Kind einige Tage unsere Schule probeweise besucht, das sogenannte Schnuppern, um sich ein besseres Bild machen zu können und sich besser entscheiden zu können.

Wir begrüßen Sie auch gerne ganz unverbindlich zu einer Schulbesichtigung. Wir führen Sie durch unsere Schule und zeigen Ihnen wie wir arbeiten, was wir für Sie und Ihr Kind tun können. 

 

SCHULSPRENGEL :

Unsere Schülerinnen und Schüler kommen aus dem Zillertal, dem Aachental, dem Alpbachtal sowie einigen Gemeinden des Inntals:

Die Gemeindegebiete von

Fügen, Achenkich, Alpbach, Aschau i.Z., Brandberg, Brandenberg, Brandberg, Brixlegg, Bruck am Ziller, Eben am Achensee, Finkenberg, Fügenberg, Gerlos, Gerlosberg, Hainzenberg, Hart i.Z., Hippach, Jenbach, Kaltenbach, Kramsach, Mayrhofen, Münster, Radfeld, Ramsau i.Z., Rattenberg, Reith i.A., Ried i.
Z., Rohrberg, Schlitters, Schwendau, Steinberg am Rofan, Strass i.Z., Stumm, Stummerberg, Tux, Uderns, Wiesing, Zell am Ziller und Zellberg

Berechtigungssprengel: der  Gebietsteil Hinterriß der Gemeinde Vomp.

 

SCHÜLERTRANSPORT

Entsprechend den gegebenen Möglichkeiten benützen unsere Schülerinnen und Schüler entweder ein öffentliches Verkehrsmittel oder sie werden im Gelegenheitsverkehr durch ein angemietetes Taxi transportiert. Sonderbestimmungen gibt es für Kinder und Jugendliche mit schwerer Beeinträchtigung. Für die Erziehungsberechtigten entstehen jedenfalls nur Kosten durch den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Selbstbehalt von 19,60 Euro.

Taxiunternehmen im Gelegenheitsverkehr und Sondertransport:

  • Taxi Egger, Fügen 


Öffentliches Verkehrsmittel und Gelegenheitsverkehr:

  • Zillertaler Verkehrsbetriebe AG, Jenbach